Hier ist das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12279)
AnzeigeA. Ziel
Die Anpassung des Artikels 87d des Grundgesetzes (GG) durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) an die Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums Single European Sky SES stellt eine Abkehr von der bisherigen bundeseigenen Hoheitsverwaltung des Luftverkehrs dar. Sie schafft eine Bundesverwaltung unter Berücksichtigung vorrangigen Europarechts, die die Möglichkeit zur Beauftragung jeder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Flugsicherungsorganisation mit der Wahrnehmung von Aufgaben der Flugsicherung eröffnet.
Ohne Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Neuregelung auf Ebene des einfachen Gesetzes können jedoch die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen in der Praxis nicht umgesetzt werden. Die verfassungsrechtliche Neuregelung sieht daher vor, dass das Nähere durch Bundesgesetz zu regeln ist. Diesem Zweck dient das vorliegende Gesetz.
B. Lösung
Die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes werden angepasst und erweitert, um die Voraussetzungen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Flugsicherung einschließlich der Wahrnehmung von Flugsicherungsaufgaben in Deutschland durch ausländische Flugsicherungsorganisationen zu ermöglichen.
Es werden so auf einfachgesetzlicher Ebene die grundsätzlichen Voraussetzungen geschaffen, um neben der Beauftragung eines bundeseigenen Unternehmens (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) oder einer supranationalen Organisation auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages nach Artikel 24 GG (EUROCONTROL) auch andere, nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zertifizierte Flugsicherungsorganisationen in die Luftverkehrsverwaltung des Bundes einbeziehen zu können.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass künftig in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben die für die Flugsicherung vorhandenen Unterstützungsdienste (Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste sowie Flugberatungsdienste) nicht mehr als Hoheitsaufgaben des Bundes wahrgenommen, sondern in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft von Unternehmen im Rahmen ihrer marktwirtschaftlichen Betätigung erbracht werden können.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12279 | 17.03.2009 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/13213 | 27.05.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
16/13226 | 27.05.2009 | Änderungsantrag der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):