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Gesetz zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften

Vom 8.12.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 54 vom 10.12.1999.

Hier ist das Gesetz zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1539)

A. Ziel

Die Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen wurde am 19. Mai 1998 erlassen. Nach Artikel 11 Abs. 1 ist diese Richtlinie bis zum Ablauf des 10. Dezember 1999 in das deutsche Recht umzusetzen.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Umsetzungsbedarf im deutschen Recht Rechnung getragen werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/1539 7.9.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/1931 29.10.1999 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
14/1987 3.11.1999 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze