Hier ist das Gesetz zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1539)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen wurde am 19. Mai 1998 erlassen. Nach Artikel 11 Abs. 1 ist diese Richtlinie bis zum Ablauf des 10. Dezember 1999 in das deutsche Recht umzusetzen.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Umsetzungsbedarf im deutschen Recht Rechnung getragen werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/1539 | 7.9.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/1931 | 29.10.1999 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/1987 | 3.11.1999 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):