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Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich

Vom 27.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 75 vom 30.12.2004.

Hier ist das Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4132)

A. Ziel

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27. Juli 2004 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften vom 16. Februar 2002 (BGBl. I S. 693) aufgehoben.

Damit ist zum einen die bundesrahmenrechtliche Grundlage für die Personalkategorie der Juniorprofessorin oder des Juniorprofessors entfallen. Den 10 Landeshochschulgesetzen, die an das HRG in der Fassung des 5. Änderungsgesetzes bereits angepasst wurden, ist damit hinsichtlich der neu gestalteten Personalstruktur die Grundlage entzogen. Die übrigen Bundesländer, die ebenfalls die Juniorprofessur einführen wollen, sind an dem Erlass entsprechender Landeshochschulgesetze gehindert.

Zum anderen ist mit der Nichtigerklärung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes durch das Bundesverfassungsgericht das neu gestaltete Zeitvertragsrecht aufgehoben worden. Damit ist für Verträge, die seit dem 23. Februar 2002 geschlossen wurden und die sich auf das neu gestaltete Zeitvertragsrecht gestützt haben, der Sachgrund für die Befristung entfallen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Juniorprofessur wieder bundesrechtlich abgesichert und die für befristet beschäftigte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wissenschaftliche Hilfskräfte entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt werden.

B. Lösung

Die im Fünften Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes enthaltenen Regelungen zur Personalstruktur und zum Zeitvertragsrecht werden im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 modifiziert. Die Befristungsregelungen sollen rückwirkend auf das ursprüngliche Inkrafttretensdatum wieder in Kraft gesetzt werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/4132 9.11.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/4418 1.12.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
15/4429 1.12.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze