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Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Vom 17.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 62 vom 21.12.2006.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2452)

A. Ziel

Mit dem Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen vom 26. September 1991 (Überstellungsausführungsgesetz ­ ÜAG, BGBl. I S. 1954) ist auf die nach § 71 Abs. 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) zwingend vorgeschriebene gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit über die weitere Vollstreckung im Ausland verzichtet worden, da nach dem Übereinkommen eine Überstellung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der verurteilten Person erfolgen kann. Da jedoch das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 unter anderem im Falle einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung eine Überstellung auch gegen den Willen der verurteilten Person ermöglicht (Artikel 3 des Zusatzprotokolls), ist eine Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes mit der Folge der Wiedereinführung der gerichtlichen Zulässigkeitsentscheidung unerlässlich. Diese soll ­ durch Änderung des § 71 Abs. 4 IRG ­ sowohl in den durch das Zusatzprotokoll erfassten Fällen als auch im sonstigen Anwendungsbereich des § 71 IRG zukünftig durch das zuständige Oberlandesgericht getroffen werden.

B. Lösung

Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes zwecks Wiedereinführung der gerichtlichen Zulässigkeitsprüfung bei der Anwendung von Fällen nach Artikel 3 des Zusatzprotokolls bei gleichzeitiger Zuweisung der sachlichen Zuständigkeit auf die Oberlandesgerichte durch eine Änderung des § 71 Abs. 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/2452 25.08.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/3154 25.10.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze