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Hier ist das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2452)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen vom 26. September 1991 (Überstellungsausführungsgesetz ÜAG, BGBl. I S. 1954) ist auf die nach § 71 Abs. 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) zwingend vorgeschriebene gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit über die weitere Vollstreckung im Ausland verzichtet worden, da nach dem Übereinkommen eine Überstellung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der verurteilten Person erfolgen kann. Da jedoch das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 unter anderem im Falle einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung eine Überstellung auch gegen den Willen der verurteilten Person ermöglicht (Artikel 3 des Zusatzprotokolls), ist eine Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes mit der Folge der Wiedereinführung der gerichtlichen Zulässigkeitsentscheidung unerlässlich. Diese soll durch Änderung des § 71 Abs. 4 IRG sowohl in den durch das Zusatzprotokoll erfassten Fällen als auch im sonstigen Anwendungsbereich des § 71 IRG zukünftig durch das zuständige Oberlandesgericht getroffen werden.
B. Lösung
Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes zwecks Wiedereinführung der gerichtlichen Zulässigkeitsprüfung bei der Anwendung von Fällen nach Artikel 3 des Zusatzprotokolls bei gleichzeitiger Zuweisung der sachlichen Zuständigkeit auf die Oberlandesgerichte durch eine Änderung des § 71 Abs. 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2452 | 25.08.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3154 | 25.10.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):