Hier ist das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2711)
AnzeigeA. Ziel
Als Kernelement unseres Sozialstaates sichert die Sozialhilfe als unterstes Netz bei Hilfebedürftigen die erforderlichen Mittel zur Führung eines menschenwürdigen Lebens ab. In diesem Kontext kommt der Bemessung der Regelsätze daher besondere Bedeutung zu. Nach § 28 Abs. 3 Satz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die Regelsatzbemessung zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus hat sich seit Inkrafttreten des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu einigen Vorschriften ein Änderungsbedarf ergeben, welchem mit diesem Gesetz Rechnung getragen wird.
B. Lösung
Weiterentwicklung der Regelsatzbemessung durch Änderung des § 28 SGB XII in Verbindung mit der Regelsatzverordnung.
Darüber hinaus Übernahme einer Reihe von Änderungsvorschlägen, die der Weiterentwicklung der Sozialhilfe im Rahmen des bestehenden Sozialhilfesystems Rechnung tragen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2711 | 25.09.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/2753 | 27.09.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/3005 | 18.10.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):