Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 2.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 55 vom 6.12.2006.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2711)

A. Ziel

Als Kernelement unseres Sozialstaates sichert die Sozialhilfe als unterstes Netz bei Hilfebedürftigen die erforderlichen Mittel zur Führung eines menschenwürdigen Lebens ab. In diesem Kontext kommt der Bemessung der Regelsätze daher besondere Bedeutung zu. Nach § 28 Abs. 3 Satz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) die Regelsatzbemessung zu überprüfen und ggf. weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus hat sich seit Inkrafttreten des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu einigen Vorschriften ein Änderungsbedarf ergeben, welchem mit diesem Gesetz Rechnung getragen wird.

B. Lösung

Weiterentwicklung der Regelsatzbemessung durch Änderung des § 28 SGB XII in Verbindung mit der Regelsatzverordnung.

Darüber hinaus Übernahme einer Reihe von Änderungsvorschlägen, die der Weiterentwicklung der Sozialhilfe im Rahmen des bestehenden Sozialhilfesystems Rechnung tragen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/2711 25.09.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/2753 27.09.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/3005 18.10.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze