Hier ist das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/3269)
AnzeigeA. Ziel
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Dadurchusoll sichergestellt werden, dass die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Einsparungen der Länder um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden.
Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3675) wurde die Höhe der Bundesbeteiligung für die Jahre 2005 und 2006 auf jeweils 29,1 Prozent festgelegt. Gemäß § 46 Abs. 7 SGB II muss die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Jahre ab 2007 durch Bundesgesetz geregelt werden.
B. Lösung
Festlegung der Beteiligung des Bundes auf 31,8 Prozent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2007. Anpassung der Beteiligung des Bundes für die Jahre ab 2008 auf Basis einer gesetzlich verankerten Anpassungsformel.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/3269 | 07.11.2006 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/3677 | 30.11.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
16/3678 | 30.11.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):