Hier ist das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7717)
AnzeigeA. Ziel
Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003, die am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten ist, haben sich zwar im Wesentlichen bewährt. Es sind aber Anforderungen aus dem internationalen Bereich (VN-Schusswaffenprotokoll, VN-Instrument zum Markieren und Nachverfolgen von Kleinwaffen und leichten Waffen) in innerstaatliches Recht umzusetzen. Zudem sind bei der Auslegung, im Vollzug und bei der Erarbeitung untergesetzlicher Ausführungsvorschriften (z. B. dem Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, Bundesratsdrucksachen 81/06 und 81/1/06) zutage getretene punktuelle Lücken, Schwachstellen und Unklarheiten zu beseitigen.
B. Lösung
Zur Lösung der dargestellten Probleme und zur Zielerreichung ist eine Änderung der bestehenden Vorschriften im vorgesehenen Umfang notwendig. Die Änderungen des Waffengesetzes (WaffG) und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (Artikel 1 und 2) dienen der Umsetzung internationaler Anforderungen und der Behebung der bei der Auslegung und im Vollzug zutage getretenen Unzulänglichkeiten. Die Änderungen des Beschussgesetzes und der Beschussverordnungen (Artikel 3 und 4) runden die im Waffenrecht erforderlich gewordenen Anpassungen im Bereich des Beschussrechts ab.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7717 | 11.01.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/8224 | 20.02.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):