Hier ist das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1991)
AnzeigeA. Ziel
Eine Reihe von Gewaltdelikten aus der jüngsten Zeit, bei denen unter Verwendung von Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, Menschen getötet oder verletzt wurden, machen ein zeitnahes und entschiedenes Handeln erforderlich. Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen Teil auf bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrieren, erscheint ein Verbot des Führens von Waffen in den betroffenen öffentlichen Straßen und Plätzen als ein geeignetes Mittel, dieser Gewaltentwicklung wirksam zu begegnen. Ein derartiges Verbot kann aber ohne eine Änderung des Waffengesetzes nicht sachgerecht realisiert werden.
B. Lösung
Änderung des Waffengesetzes. Durch eine Öffnungsklausel soll für die Länder die Möglichkeit geschaffen werden, für öffentliche Straßen und Plätze das Führen von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind und dort auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1991 | 28.06.2006 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
16/5924 | 04.07.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):