Hier ist das Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5574)
AnzeigeA. Ziel
Aufgrund des weltwirtschaftlichen Umfelds und der nach wie vor schwachen Binnennachfrage hat sich die Konjunktur bislang noch nicht so dynamisch entwickelt wie erwartet. Dies hat Konsequenzen für die Finanzen der sozialen Sicherungssysteme. Aufgrund der angespannten Finanzlage ist die derzeit äußerst großzügige Fälligkeitsregelung bei der Abführung der Sozialbeiträge nicht länger tragbar.
B. Lösung
Die bisher großzügigen Fälligkeitsregelungen werden deutlich gestrafft und die Fristen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf den Monat vorgezogen, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht worden ist. Das führt dazu, dass den Trägern der Sozialversicherung die Beiträge zur Sozialversicherung schneller als bisher zur Verfügung stehen werden, was ihre Liquidität verbessert und den Bemühungen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Sozialversicherung Rechnung tragen wird.
Zur Dämpfung des Liquiditätsabflusses im Januar 2006 wird eine Regelung zur Streckung der Beitragsschuld vorgesehen.
Es wird sichergestellt, dass künftige Rentenanpassungen von den Neuregelungen unberührt bleiben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/5574 | 31.5.2005 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/5705 | 15.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung |
15/5724 | 15.6.2005 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):