Hier ist das Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/4832)
AnzeigeA. Ziel
In den vergangenen Jahren ist eine kontinuierliche Zunahme rechtsextremistischer Versammlungen zu verzeichnen, die sich in Themenwahl, Veranstaltungsort und Ausgestaltung immer stärker an das Gepräge historischer Aufmärsche des NS-Regimes angleichen, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlichen oder verharmlosen und durch bewusste Provokationen das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in unerträglicher Weise missachten und das Gefühl der Bevölkerung, insbesondere der Nachkommen der Opfer, hier in Frieden leben zu können, erschüttern.
Es soll insbesondere das Verbot von Versammlungen an Orten erleichtert werden, die an die Opfer organisierter menschenunwürdiger Behandlung erinnern.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf konkretisiert die Möglichkeiten, gegen extremistisch ausgerichtete Versammlungen unter freiem Himmel vorzugehen. Er enthält Klarstellungen für Auflagen oder Verbote von extremistisch ausgerichteten Versammlungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/4832 | 15.2.2005 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/5051 | 9.3.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):