Hier ist das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7275)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit werden Vorgaben der Richtlinie 2009/81/EG in nationales Recht umgesetzt. Die umfassenden Richtlinienvorgaben zu allen Aspekten des Vergabeverfahrens machen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie eine Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit erforderlich. Notwendig sind Änderungen des Anwendungsbereichs des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie kleinere Anpassungen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes. Darüber hinaus müssen die besonderen verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Vorgaben der Richtlinie 2009/81/EG, die von den Verfahrensvorschriften des klassischen Vergaberechts abweichen, in nationales Recht umgesetzt werden.
B. Lösung
Die zur Umsetzung erforderlichen Regelungen zum Anwendungsbereich des Vierten Teils des GWB und zum vergaberechtlichen Rechtsschutz werden im GWB verankert. Die Neuregelungen werden damit in das bestehende Vergaberechtssystem integriert.
Neu in das GWB aufgenommen wird eine Definition verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Aufträge. Im Zusammenhang mit den erforderlichen Änderungen zum Anwendungsbereich werden die Ausnahmetatbestände neu strukturiert und in einzelne Paragraphen aufgeteilt.
Für die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit, die zukünftig die bereichsspezifischen Besonderheiten bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens regeln soll, wird mit dem Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Um den Anwendungsbereich der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit abzugrenzen, sind Folgeänderungen in der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung erforderlich.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/7275 | 05.10.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/7520 | 26.10.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):