Hier ist das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10534)
AnzeigeA. Ziel
Das Bereitstellen von öffentlichem Parkraum für bestimmte Personengruppen ist nach dem Straßenverkehrsrecht nur unter engen Voraussetzungen möglich. So können derzeit nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen besonders gekennzeichnete "Behindertenparkplätze" benutzen.
Allerdings stellt die Nutzung der so genannten Behindertenparkplätze auch für diejenigen schwerbehinderten Menschen eine wesentliche Erleichterung dar, denen beide Arme fehlen oder die eine vergleichbare Funktionseinschränkung haben. Der Ausgleich der Handfunktionen durch die Füße verlangt eine besondere Schonung derselben, z. B. durch Vermeiden längerer Wegstrecken. Hierbei handelt es sich um eine Forderung des Bundesverbandes Contergangeschädigter e. V. Die Bedürfnisse sind nachvollziehbar und auch auf Grund der relativ geringen Anzahl der Betroffenen (weniger als 3 000) aus verkehrlicher Sicht vertretbar.
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen auch andere schwerbehinderte Menschen ohne Arme oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen, die nicht zu den contergangeschädigten Menschen gehören, diesen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können.
B. Lösung
Deshalb wird die Gruppe der Berechtigten, die Behindertenparkplätze nutzen dürfen, um schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (das Fehlen beider Arme) oder Phokomelie (Hände und Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) erweitert. Damit wird nicht ursachenbezogen auf eine Conterganschädigung, sondern generell auf eine bestimmte körperliche Einschränkung abgestellt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10534 | 13.10.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10583 | 15.10.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/10849 | 12.11.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):