Hier ist das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3022)
AnzeigeA. Ziel
Nachdem die Ergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) belegen, dass das Modell "Begleitetes Fahren ab 17" einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen bringt, wird dieses zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristete Modellvorhaben zum 1. Januar 2011 in das Dauerrecht überführt. In der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens ergibt sich eine Verringerung des Unfall- und Deliktrisikos in einem zweistelligen Prozentbereich (22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße) und die Teilnahme am "BF 17" führt zu einer erheblichen Verbesserung der Fahrkompetenz.
Zur Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG (3. EG-Führerscheinrichtlinie) zum 19. Januar 2011 sind Anpassungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Kraftfahrsachverständigengesetz notwendig, insbesondere um die notwendige Befristung der Gültigkeit der Führerscheindokumente auf 15 Jahre ab 2013 und die vorgeschriebene Befristung aller bisher ausgestellten Führerscheine bis 2033 umsetzen zu können.
Weitere Änderungen setzen Forderungen des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz (BfDI) zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) um. Zusätzlich sind die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen zu schaffen, um das bestehende Akkreditierungsverfahren der Träger von Begutachtungsstellen, der Technischen Prüfstellen und der Stellen, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung durchführen, in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in ein Begutachtungsverfahren umwandeln zu können.
B. Lösung
Das "Begleitete Fahren ab 17" wird in seiner einfachen und bürgerfreundlichen Form in das Dauerrecht überführt. Über die hierfür notwendigen Regelungen, die insbesondere die modellspezifischen Vorschriften aufheben, sind keine Änderungen bei den Anforderungen an den oder die namentlich benannten Begleiter vorgesehen. Es soll nur deutlicher herausgestellt werden, dass das Fahren ohne Begleiter einen schwerwiegenden Verstoß darstellt, der wie bisher mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis geahndet wird. Dazu kommen ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist wie bisher die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
Zur Umsetzung der Forderungen des BfDI zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit werden umfassende gesetzliche Regelungen zur Protokolldatenspeicherung des KBA geschaffen, um außerhalb des eigentlichen ZFER alle von den Fahrerlaubnisbehörden seit der Einrichtung des Zentralregisters (1. Januar 1999) zum Nachweis der Verantwortlichkeit für Mitteilungen eingegangenen Datensätze dauerhaft zu speichern und bei konkretem fachlichen Bedarf den Zugriff zu ermöglichen.
Zur Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG (3. EG-Führerscheinrichtlinie) zum 19. Januar 2011 werden im StVG und Kraftfahrsachverständigengesetz die Rechtsgrundlagen für die notwendige Befristung der Gültigkeit der Führerscheindokumente auf 15 Jahre der ab 2013 neu ausgestellten Führerscheine und die vorgeschriebene Befristung aller bisher ausgestellten Führerscheine bis 2033 sowie zur Regelung der Mindestanforderungen an die Qualifikation der Fahrerlaubnisprüfer geschaffen.
Für die Schaffung eines Anerkennungs- statt Akkreditierungsverfahrens der Träger von Begutachtungsstellen, der Technischen Prüfstellen und der Stellen, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung durchführen, als eine Voraussetzung für die vorgeschriebene Anerkennung durch die zuständigen Landesbehörden, werden die notwendigen Rechtsvorschriften geschaffen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
17/3022 | 27.09.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/3035 | 28.09.2010 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
17/3450 | 27.10.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):