Hier ist das Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5244)
AnzeigeA. Ziel
Hinterbliebene von Personen, die im Zuge der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR durch Polizei oder andere Einsatzkräfte ohne Gewahrsamnahme und Verurteilung getötet worden sind, sind nach geltendem Recht nicht von der Regelung über Unterstützungsleistungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) erfasst. Ziel ist es, ihnen den Zugang zu diesen sozialen Ausgleichsleistungen zu ermöglichen.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag soll den nächsten Angehörigen der Todesopfer im Zusammenhang mit der Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 eine späte Genugtuung zuteil werden. Sie sollen in den Kreis der Antragsberechtigten nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aufgenommen werden, um von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge Leistungen erhalten zu können, ohne dass auf ihre wirtschaftliche Situation abgestellt wird. Dazu ist es erforderlich, dass das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz entsprechend ergänzt wird.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5244 | 12.4.2005 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/5701 | 15.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):