Hier ist das Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7981)
AnzeigeA. Ziel
Herstellung, Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Zu Forschungszwecken können bei Vorlage verschiedener Voraussetzungen Einfuhr und Verwendung ausnahmsweise genehmigt werden. Ohne Genehmigung sind Einfuhr und Verwendung in Deutschland strafbar.
Gemäß dem am 25. April 2002 mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes in Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz StZG) hat der Bundestag die Einfuhr und die Forschung mit embryonalen Stammzellen unter engen Voraussetzungen zugelassen. Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehört, dass die menschlichen embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 (Stichtag) gewonnen wurden. Weiterhin prüfen die Genehmigungsbehörde (RKI) sowie die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung jedes zur Genehmigung eingereichte Forschungsprojekt dahin gehend, ob es hochrangige Forschungsziele verfolgt, ob die im Forschungsvorhaben vorgesehenen Fragestellungen so weit wie möglich mit anderen Methoden z. B. im Tierversuch vorgeklärt wurden und ob der mit dem Forschungsvorhaben angestrebte Erkenntnisgewinn sich voraussichtlich nur mit embryonalen Stammzellen erreichen lässt. Durch diese Regelung wurde ein schonender Ausgleich zwischen dem Anliegen, Forschung beispielsweise zum besseren Verständnis zellbiologischer Prozesse an und mit embryonalen Stammzellen zu betreiben und den ethischen Bedenken gegen eine verbrauchende Embryonenforschung erzielt.
Seit der Verabschiedung des Gesetzes hat sich die Zahl der vor dem 1. Januar 2002 hergestellten und für die Wissenschaft verfügbaren Zellen erheblich verringert. Dies hat dazu geführt, dass immer weniger Zelllinien für die Forschung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der strafrechtlichen Begrenzung der Regelungen des Stammzellgesetzes bestehen außerdem erhebliche Unsicherheiten bei den betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie in der Rechtswissenschaft. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme deutscher Forscher an internationalen Kooperationen. Ein Strafbarkeitsrisiko entsteht auch dann, wenn der deutsche Wissenschaftler selbst nicht mit embryonalen humanen Stammzellen forscht, sich aber an einem internationalen Forschungsprojekt beteiligt.
Ziel des vorliegenden Änderungsgesetzes ist, unter engen Voraussetzungen Forschung an embryonalen Stammzelllinien in Deutschland und internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002 zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird.
B. Lösung
Der Stichtag wird durch die Änderung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a StZG einmalig auf den 1. Mai 2007 verschoben und somit an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, ohne dass die Grundausrichtung des Gesetzes verändert wird. Auf diese Weise bleibt der Schutzmechanismus des Stammzellgesetzes erhalten und es bleibt gewährleistet, dass von Deutschland aus nicht die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Damit wird es den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin ermöglicht, Forschung mit solchen bereits existierenden Stammzelllinien zu betreiben.
Angesichts der Probleme im Zusammenspiel von Strafrechtsdogmatik und Stammzellgesetz ist durch eine Änderung der §§ 2 und 13 StZG eine Klarstellung des Anwendungsbereichs des Stammzellgesetzes auf das Inland vorzunehmen. Hierdurch werden Unsicherheiten im Hinblick auf die Reichweite der Regelung des Stammzellgesetzes beseitigt und es wird dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot Rechnung getragen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/7981 | 06.02.2008 | Gesetzentwurf der Abgeordneten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss, Thomas Rachel, Dr. Carola Reimann, Eberhard Gienger, Ulrich Adam, Gerd Andres, Rainer Arnold, Ernst Bahr (Neuruppin), Thomas Bareiß, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Sören Bartol, Klaus Uwe Benneter, Dr. Christoph Bergner, Petra Bierwirth, Dr. Lothar Bisky, Antje Blumenthal, Clemens Bollen, Klaus Brandner, Helmut Brandt, Willi Brase, Dr. Ralf Brauksiepe, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Monika Brüning, Marco Bülow, Edelgard Bulmahn, Dr. Martina Bunge, Ulla Burchardt, Martin Burkert, Marion Caspers-Merk, Dr. Peter Danckert, Elvira Drobinski-Weiß, Garrelt Duin, Detlef Dzembritzki, Siegmund Ehrmann, Dr. Uschi Eid, Dr. Dagmar Enkelmann, Gernot Erler, Petra Ernstberger, Enak Ferlemann, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Herbert Frankenhauser, Gabriele Frechen, Dagmar Freitag, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Michael Fuchs, Iris Gleicke, Michael Glos, Günter Gloser, Diana Golze, Renate Gradistanac, Angelika Graf (Rosenheim), Dieter Grasedieck, Kerstin Griese, Gabriele Groneberg, Michael Grosse-Brömer, Wolfgang Grotthaus, Monika Grütters, Klaus Hagemann, Holger Haibach, Alfred Hartenbach, Gerda Hasselfeldt, Hubertus Heil, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Reinhold Hemker, Rolf Hempelmann, Dr. Barbara Hendricks, Michael Hennrich, Petra Heß, Bernd Heynemann, Anette Hübinger, Christel Humme, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Franz Josef Jung, Josip Juratovic, Johannes Kahrs, Dr. h. c. Susanne Kastner, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Christian Kleiminger, Dr. Bärbel Kofler, Walter Kolbow, Rolf Kramer, Nicolette Kressl, Gunther Krichbaum, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Johann-Henrich Krummacher, Jürgen Kucharczyk, Helga Kühn-Mengel, Ute Kumpf, Katrin Kunert, Andreas G. Lämmel, Christian Lange (Backnang), Dr. Max Lehmer, Michael Leutert, Eduard Lintner, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr. Gesine Lötzsch, Helga Lopez, Lothar Mark, Caren Marks, Katja Mast, Hilde Mattheis, Stephan Mayer (Altötting), Markus Meckel, Patrick Meinhardt, Petra Merkel (Berlin), Ulrike Merten, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. h. c. Hans Michelbach, Dr. Matthias Miersch, Marko Mühlstein, Dr. Gerd Müller, Carsten Müller (Braunschweig), Detlef Müller (Chemnitz), Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Kersten Naumann, Franz Obermeier, Henning Otte, Petra Pau, Heinz Paula, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Dr. Joachim Pfeiffer, Sibylle Pfeiffer, Johannes Pflug, Ruprecht Polenz, Christoph Pries, Dr. Sascha Raabe, Hans Raidel, Bodo Ramelow, Mechthild Rawert, Eckhardt Rehberg, Steffen Reiche (Cottbus), Dr. Heinz Riesenhuber, Walter Riester, Sönke Rix, Karin Roth (Esslingen), Peter Rzepka, Anton Schaaf, Axel Schäfer (Bochum), Dr. Annette Schavan, Dr. Andreas Scheuer, Ulla Schmidt (Aachen), Silvia Schmidt (Eisleben), Andreas Schmidt (Mülheim), Ingo Schmitt (Berlin), Heinz Schmitt (Landau), Volker Schneider (Saarbrücken), Swen Schulz (Spandau), Ewald Schurer, Dr. Angelica Schwall-Düren, Rita Schwarzelühr-Sutter, Wilhelm Josef |
16/8658 | 17.03.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):