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Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 14.8.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 49 vom 17.8.2005.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5669)

A. Ziel

Der allgemeine Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft und die zunehmende Globalisierung verursachen in der branchengegliederten ­ ausschließlich arbeitgeberfinanzierten ­ Unfallversicherung Verschiebungen, die sich in einzelnen Gewerbezweigen besonders nachteilig auswirken. Der branchenübergreifende Lastenausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften bedarf einer Nachregulierung, um der negativen finanziellen Entwicklung in einigen hoch belasteten Branchen nachhaltig entgegenzuwirken.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor: G Für gewerbliche Berufsgenossenschaften mit hohen Rentenlasten wird ein neuer abgesenkter Grenzwert für die Ausgleichsberechtigung eingeführt. G Diese Ausgleichsberechtigung setzt voraus, dass die Berufsgenossenschaft auch einen internen Solidarausgleich zwischen hoch und niedrig belasteten Gewerbezweigen durchführt.

G Das Volumen des internen Solidarausgleichs muss eine gesetzlich festgelegte Mindestgröße erreichen und darf das Volumen der externen Ausgleichsmittel nicht unterschreiten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/5669 14.6.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/5850 29.6.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze