Hier ist das Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6884)
AnzeigeA. Ziel
1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss vom 14. Juli 1999 (1 BvR 995/95 u. a. BVerfGE 101, 54) einzelne Bestimmungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und darüber hinaus Änderungen des Gesetzes gefordert. Demnach sollen Regelungen erlassen werden, die eine angemessene Beteiligung des Nutzers eines kleingärtnerisch genutzten Grundstücks oder eines Erholungs- oder Freizeitgrundstücks an den öffentlichen Lasten des Grundstücks sicherstellen. Außerdem soll dem Eigentümer eines besonders großen Grundstücks die Möglichkeit eingeräumt werden, im Wege einer Teilkündigung die räumliche Erstreckung des Nutzungsrechts zu reduzieren.
2. In der Anwendung der Nutzungsentgeltverordnung hat sich gezeigt, dass einzelne Vorschriften deshalb Schwierigkeiten bereiten, weil das Gewollte nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht wird. Insbesondere die bei der Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts zu beachtenden Vergleichbarkeitskriterien und die Möglichkeiten der Begründung der Erhöhung des Entgelts sind bisher nicht klar genug bestimmt.
B. Lösung
Zu 1. Der Wortlaut des Schuldrechtsanpassungsgesetzes muss an die Rechtslage, wie sie sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darstellt, angepasst werden, soweit einzelne Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt worden sind. Außerdem sollen Umfang und Verfahren für eine Beteiligung des Nutzers an den öffentlichen Lasten des Grundstücks geregelt werden. Schließlich soll das Gesetz um die Regelung eines Teilkündigungsrechts bei besonders großen Grundstücken ergänzt werden.
Zu 2. Mit der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung sollen die Vergleichbarkeitskriterien zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts deutlicher gefasst und die wichtigsten Möglichkeiten der Begründung der Entgelterhöhung in der Verordnung genannt werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/6884 | 10.9.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7169 | 17.10.2001 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/8299 | 20.2.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
14/8315 | 20.2.2002 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Ulla Jelpke, Sabine Jünger, Heidemarie Lüth, Christine Ostrowski, Petra Pau, Roland Claus und der Fraktion der PDS |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):