Hier ist das Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3650)
AnzeigeA. Ziel
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind § 6 Abs. 2 des Schornsteinfegergesetzes und § 11 Abs. 4 Nr. 1 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen in der Weise auszulegen und anzuwenden, dass Bewerber mit mittlerer Reife an der Realschule keine Rangstichtagsverbesserung für die Zeit der nachgewiesenen Verspätung erhalten. Dies ist in den Ländern gerechtfertigt, in denen die mittlere Reife und der Hauptschulabschluss gleicherweise erst nach zehn Schuljahren möglich sind.
In mehreren Bundesländern wird der Hauptschulabschluss nach neun Schuljahren, der Realschulabschluss jedoch erst nach zehn Schuljahren erreicht. Streben sowohl der Hauptschüler als auch der Realschüler des gleichen Jahrgangs den Beruf des Schornsteinfegers an, erhält der Bewerber mit Hauptschulabschluss in der Regel einen besseren Rangstichtag als der gleichaltrige Realschüler mit mittlerer Reife. Erlangt der Hauptschüler die mittlere Reife im zweiten Bildungsweg als Fachschulreife, ist er ebenfalls besser gestellt als der Realschüler mit mittlerer Reife.
Dies wird von den betroffenen Handwerkern mit Realschulabschluss als Ungleichbehandlung angesehen. Auch ist zu befürchten, dass Bewerber, die sich frühzeitig für die Ausbildung als Schornsteinfeger entscheiden, einen mittleren Bildungsabschluss an der Realschule erst gar nicht anstreben, da damit Verschlechterungen in der beruflichen Entwicklung hingenommen werden müssen.
B. Lösung
Um in den betroffenen Bundesländern eine angemessene Berücksichtigung der Kehrbezirksbewerber mit mittlerem Bildungsabschluss zu ermöglichen, sollen eine Anpassung des Schornsteinfegergesetzes und der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/3650 | 23.6.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/3753 | 4.7.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht Des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):