Hier ist das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2271)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8. April 1922 in der Weise zu ändern, dass es auch auf solche Wetten Anwendung findet, bei denen der Teilnehmer seinen Einsatz selbst bestimmen und mit einer festgelegten Gewinnquote rechnen kann ("Oddset-Wetten"). Diese Wetten sind derzeit weder nach Abschnitt I (keine "Rennwette") noch nach Abschnitt II des Gesetzes (keine "Lotterie" oder "Ausspielung") zu besteuern und unterliegen daher der Umsatzsteuer. Die o.g. Oddset-Wette ist eine neue Wettform, die es bei Verabschiedung des Gesetzes noch nicht gab. Es entbehrt einer sachlichen Grundlage, die Oddset-Wette steuerlich anders zu behandeln als Rennwetten bzw. Lotterien oder Ausspielungen. Aus steuersystematischen Gründen und aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das Rennwett- und Lotteriegesetz daher anzupassen.
B. Lösung
Das Rennwett- und Lotteriegesetz ist dahingehend zu ändern, dass in Abschnitt II zusätzlich Regelungen zur Besteuerung der Oddset- Wetten aufgenommen werden. Die Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz sind entsprechend anzupassen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/2271 | 1.12.1999 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
14/2762 | 22.2.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/2798 | 1.3.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):