Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Vom 17.5.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 23 vom 25.5.2000.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2271)

A. Ziel

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8. April 1922 in der Weise zu ändern, dass es auch auf solche Wetten Anwendung findet, bei denen der Teilnehmer seinen Einsatz selbst bestimmen und mit einer festgelegten Gewinnquote rechnen kann ("Oddset-Wetten"). Diese Wetten sind derzeit weder nach Abschnitt I (keine "Rennwette") noch nach Abschnitt II des Gesetzes (keine "Lotterie" oder "Ausspielung") zu besteuern und unterliegen daher der Umsatzsteuer. Die o.g. Oddset-Wette ist eine neue Wettform, die es bei Verabschiedung des Gesetzes noch nicht gab. Es entbehrt einer sachlichen Grundlage, die Oddset-Wette steuerlich anders zu behandeln als Rennwetten bzw. Lotterien oder Ausspielungen. Aus steuersystematischen Gründen und aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das Rennwett- und Lotteriegesetz daher anzupassen.

B. Lösung

Das Rennwett- und Lotteriegesetz ist dahingehend zu ändern, dass in Abschnitt II zusätzlich Regelungen zur Besteuerung der Oddset- Wetten aufgenommen werden. Die Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz sind entsprechend anzupassen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2271 1.12.1999 Gesetzentwurf des Bundesrates
14/2762 22.2.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/2798 1.3.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze