Hier ist das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7374)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2258) ist am 1. Mai 2008 vollständig in Kraft getreten. Der Deutsche Bundestag (Bundestagsdrucksache 16/2035 vom 28. Juni 2006) sowie der Bundesrat (Bundesratsdrucksache 584/06 vom 22. September 2006) haben die Bundesregierung um eine Evaluation des Gesetzes binnen zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten gebeten. Die Bundesregierung ist dieser Bitte im Mai 2010 durch Vorlage eines Evaluationsberichtes nachgekommen (Bundestagsdrucksache 17/1800 vom 14. Mai 2010). In dem Bericht hat die Bundesregierung eine insgesamt positive Bilanz gezogen und eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten zur Diskussion gestellt, zu denen eine breit angelegte Konsultation der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, die im Rahmen der Evaluierung und der öffentlichen Konsultation festgestellten Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung des Verbraucherinformationsrechts umzusetzen. Zugleich trägt der Gesetzentwurf auch den Geschehnissen zum Jahreswechsel 2010/2011 im Zusammenhang mit Dioxin in Futtermitteln Rechnung und setzt die Maßnahmen um, die in dem vom Bundeskabinett am 19. Januar 2011 zustimmend zur Kenntnis genommenen Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vom 14. Januar 2011 unter Nummer 10 "Transparenz für Verbraucher" vorgesehen sind.
B. Lösung
Der vorliegende Gesetzentwurf verwirklicht konsequent die im Rahmen der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und der anschließenden Dialogphase identifizierten Möglichkeiten für eine noch verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des VIG, eine weitere Beschleunigung der Auskunftserteilung sowie ein "Mehr" an Informationen für die Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger noch schneller und umfassender durch die zuständigen Behörden informiert werden können. Der Entwurf berücksichtigt dabei in angemessener Weise die schutzwürdigen Interessen Dritter und nutzt hierfür insbesondere auch die vom allgemeinen Verwaltungsrecht zur Verfügung gestellten Instrumentarien. Zur Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit und Rechtssicherheit wird der Anwendungsbereich im Rechtstext selbst beschrieben, und es werden eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe klargestellt. Durch die Anpassung des VIG an die Vorschriften anderer Informationszugangsgesetze dort, wo es möglich und sinnvoll ist, werden die Bürgernähe sowie die Kohärenz des Informationszugangsrechts erhöht.
Die Vorschriften des VIG sowie des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) werden weiterentwickelt, um eine schnellere und unbürokratischere Auskunftserteilung durch die Behörden zu ermöglichen. Hierbei werden die bewährte Grundstruktur beibehalten, die im Rahmen der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt sowie die berechtigten Interessen und Verfahrensrechte betroffener Unternehmen gewahrt.
Die Transparenz staatlichen Handelns und der ungehinderte Zugang zu Informationen dienen der Ermöglichung eigenverantwortlicher Entscheidungen der Verbraucher am Markt und sind zudem auch wesentliches Element eines demokratischen Rechtsstaates. Daher erscheint eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des VIG auf Verbraucherprodukte im Sinne des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz ProdSG) angezeigt.
Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes für die Bürger wird eine formlose Antragstellung ermöglicht. Die Kosteneffizienz in den Behörden wird verbessert, indem die Kostenerhebung auf die wenigen besonders arbeitsintensiven "Globalanfragen" beschränkt und einfachere Anfragen gleichzeitig vollständig von Kosten freigestellt werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/7374 | 19.10.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/7993 | 30.11.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
17/8019 | 30.11.2011 | Änderungsantrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN |
17/8020 | 30.11.2011 | Änderungsantrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
17/8021 | 30.11.2011 | Änderungsantrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Konstantin von Notz, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):