Hier ist das Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4054)
AnzeigeA. Ziel
1. Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der auf das Land übergegangenen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche des Opfers gegen den Täter.
2. Redaktionelle und klarstellende Änderungen im Opferentschädigungsgesetz (OEG), im Soldatenversorgungsgesetz (SVG), im Zivildienstgesetz (ZDG) sowie im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG).
3. Umsetzung des in § 45d Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) u. a. für die Sozialhilfe vorgesehenen Datenabgleichs über Freistellungsaufträge.
4. Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 im Bundesversorgungsgesetz.
B. Lösung
Pauschalierung des Bundesanteils an den Einnahmen der Länder aus den Schadensersatzforderungen gegen den Täter.
Einbeziehen des Datenabgleichs über Freistellungsaufträge in das bestehende allgemeine Datenabgleichsverfahren der Sozialhilfe.
Anhebung der Beschädigtengrundrenten der Kriegsopfer und der Opfer des SED-Regimes in den neuen Ländern auf das Niveau der alten Länder mit Wirkung vom 1. Januar 1999.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4054 | 8.9.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4275 | 11.10.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/4292 | 12.10.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):