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Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 6.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 54 vom 14.12.2000.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4054)

A. Ziel

1. Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der auf das Land übergegangenen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche des Opfers gegen den Täter.

2. Redaktionelle und klarstellende Änderungen im Opferentschädigungsgesetz (OEG), im Soldatenversorgungsgesetz (SVG), im Zivildienstgesetz (ZDG) sowie im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG).

3. Umsetzung des in § 45d Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) u. a. für die Sozialhilfe vorgesehenen Datenabgleichs über Freistellungsaufträge.

4. Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 im Bundesversorgungsgesetz.

B. Lösung

Pauschalierung des Bundesanteils an den Einnahmen der Länder aus den Schadensersatzforderungen gegen den Täter.

Einbeziehen des Datenabgleichs über Freistellungsaufträge in das bestehende allgemeine Datenabgleichsverfahren der Sozialhilfe.

Anhebung der Beschädigtengrundrenten der Kriegsopfer und der Opfer des SED-Regimes in den neuen Ländern auf das Niveau der alten Länder mit Wirkung vom 1. Januar 1999.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4054 8.9.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4275 11.10.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/4292 12.10.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze