Hier ist das Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/737)
AnzeigeA. Ziel
In Ausführung des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden, dessen Ratifikation beabsichtigt ist, sollen die notwendigen Vorschriften insbesondere über die Versicherungspflicht des Schiffseigentümers erlassen werden. Außerdem sollen in § 660 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und § 5l des Binnenschifffahrtsgesetzes (BinSchG) die Ersetzung der Deutschen Mark durch den Euro berücksichtigt und die auf den Personenbeförderungsvertrag bezogenen Verjährungsvorschriften im Handelsgesetzbuch und Binnenschifffahrtsgesetz der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsentwicklung angepasst werden.
B. Lösung
Die notwendigen Ausführungsvorschriften zum Bunkeröl-Übereinkommen von 2001 über die Versicherungspflicht des Schiffseigentümers sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen werden in das Ölschadengesetz und die auf ihm beruhende Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung aufgenommen. § 660 Abs. 1 HGB und § 5l BinSchG sollen geändert, § 902 Nr. 1 HGB aufgehoben und die Artikel 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum HGB (EGHGB) bereinigt werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/737 | 21.02.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/1160 | 05.04.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):