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Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Vom 16.8.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 42 vom 21.8.2001.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6141)

A. Ziel

Am 1. Januar 2001 ist das Agrardieselgesetz in Kraft getreten. Dieses schreibt einen Steuersatz von 0,57 DM/Liter für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff fest. Mit der weiteren Absenkung des Steuersatzes für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff um 0,07 DM/Liter auf 0,50 DM/Liter soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten zusätzlich gestärkt werden. Der gesenkte Steuersatz wird durch eine Vergütung von 0,30 DM/Liter Dieselkraftstoff im Jahr 2001 herbeigeführt, die mit den weiteren Stufen der ökologischen Steuerreform bis zum Jahr 2003 auf 0,42 DM/Liter anwachsen und dann ein Volumen von rd. 840 Mio. DM an Mindereinnahmen bei der Mineralölsteuer zur Folge haben wird.

Zusätzlich wird ein Teil der Mineralölsteuer auf Heizstoffe vergütet, die im sog. Gewächshausanbau verwendet worden sind. Hiermit soll die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gartenbaus insbesondere im Verhältnis zu den niederländischen Konkurrenten verbessert werden. Die Vergütung beträgt 0,08 DM/Liter für Heizöl sowie 3,60 DM/MWh für Erdgas und 50 DM/t für Flüssiggase. Dies wird Mindereinnahmen von rd. 60 Mio. DM bei der Mineralölsteuer zur Folge haben. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet, da der stark ermäßigte Gasbezugspreis für den Gewächshausanbau in den Niederlanden auf einem zeitlich befristeten Liefervertrag beruht, der im Jahr 2001 ausläuft. Die Bundesregierung will mit der Befristung den Niederlanden ihr großes Interesse an der Schaffung möglichst unverfälschter Wettbewerbsbedingungen signalisieren.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

* Festschreibung des Steuersatzes für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff auf 0,50 DM/Liter,

* eine auf zwei Jahre befristete teilweise Vergütung der Mineralölsteuer auf Heizstoffe, die im sog. Gewächshausanbau verwendet worden sind.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6141 25.5.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/6337 20.6.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/6338 20.6.2001 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze