Hier ist das Gesetz zur Änderung des Meliorationsanlagengesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1832)
AnzeigeA. Ziel
II. In den neuen Ländern läuft am 31. Dezember 1999 das Durchleitungsrecht an Dränanlagen, die von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) auf fremden Grundstücken errichtet worden waren, aus. Die weitere Nutzbarkeit der Anlagen ist damit in Frage gestellt. Der Entwurf dient dazu, die Nutzung der Anlagen über den 31. Dezember 1999 hinaus auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage zu stellen.
II. Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen von den Räten der Kreise Brauchwasserspeicher ohne Abschluss des erforderlichen Nutzungsvertrages nach § 459 des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik errichtet worden sind (sog.
"steckengebliebene" Fälle), sind mit unangemessenen zivil- und öffentlich-rechtlichen Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten an den Speichern belastet. Es soll die gebotene Gleichbehandlung mit den Fällen hergestellt werden, in denen der Nutzungsvertrag ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist. Hier sind die Grundstückseigentümer wegen des entstandenen selbständigen Anlageneigentums nicht mit entsprechenden Pflichten belastet.
B. Lösung
II. Begründung eines gesetzlichen Dauerschuldverhältnisses zwischen Grundstückseigentümern und Anlagennutzern, das unbefristet, entgeltlich und kündbar ausgestaltet ist.
II. Aufnahme der sog. "steckengebliebenen" Fälle in den Tatbestand des § 15 des Meliorationsanlagengesetzes sowie Fiktion der Entstehung selbständigen Anlageneigentums.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/1832 | 20.10.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/2045 | 10.11.1999 | %HVFKOXVVHPSIHKOXQJ XQG %HULFKW GHV $XVVFKXVVHV IU (UQlKUXQJ /DQGZLUWVFKDIW XQG )RUVWHQ $XVVFKXVV |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):