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Hier ist das Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1031)
AnzeigeA. Ziel
In fünf bundesgesetzlich geregelten Ausbildungen aus dem Bereich der anderen als ärztlichen Heilberufe wird die Zulassung zur Ausbildung von einem Mindestalter abhängig gemacht Hebammengesetz (17. Lebensjahr), Logopädengesetz (18. Lebensjahr), Masseur- und Physiotherapeutengesetz (16. und 17. Lebensjahr) und Rettungsassistentengesetz (18. Lebensjahr). Bewerberinnen und Bewerber, die zwar die schulischen Voraussetzungen, aber nicht die Altersanforderung erfüllen, verlieren somit ein volles Jahr bis zum Ausbildungsbeginn, da die Schulen der Gesundheitsfachberufe in Anlehnung an die Schuljahresregelungen der Länder in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen beginnen. Das Wartejahr müssen diese Personen durch andere Maßnahmen überbrücken. Der Erwerb des angestrebten Abschlusses wird somit unnötig verzögert; dies ist weder fachlich vertretbar, noch entspricht es den bildungspolitischen Grundsätzen, Schülerinnen und Schülern ohne Verzögerung den Eintritt in die angestrebten Ausbildungen zu ermöglichen.
Nachdem der Bundesgesetzgeber im Altenpflegegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 sowie im Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 bereits auf die Altersvorgabe mit der Begründung verzichtet hat, dass er davon ausgehe, dass die Schulen bei der Durchführung der praktischen Ausbildung Alter und Reife der Schüler berücksichtigen, soll mit dieser Initiative erreicht werden, diese Auffassung auch in weiteren Gesetzen zu berücksichtigen, die noch eine Altersvorgabe enthalten.
B. Lösung
Streichung der Altersvorgabe in folgenden Gesetzen: Hebammengesetz, Logopädengesetz, Masseur- und Physiotherapeutengesetz.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1031 | 23.03.2006 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
16/9577 | 17.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):