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Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Vom 29.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 38 vom 3.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8100)

A. Ziel

Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) wurde u. a. die Kompetenznorm des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 20 des Grundgesetzes (GG) erweitert. Soweit erforderlich, sollte der Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches entsprechend angepasst werden.

Im Zuge der verschiedenen Geschehen seit November 2005 im Zusammenhang mit überlagertem Fleisch ist deutlich geworden, dass vielfach nicht sichere Lebensmittel, nachdem sie von einem Abnehmer zurückgewiesen worden sind, so lange weiter angeboten werden, bis sie einen weniger sorgsamen Abnehmer finden. Hier besteht zum Schutz des Verbrauchers Handlungsbedarf. Deshalb sollen Lebensmittelunternehmer, die Grund zu der Annahme haben, dass ein für sie bestimmtes Lebensmittel, über das sie die tatsächliche unmittelbare Sachherrschaft erlangt haben oder das ihnen angeliefert worden ist, nicht sicher ist, verpflichtet werden, die zuständige Behörde zu informieren. Für Futtermittel, die die Anforderungen an die Futtermittelsicherheit nicht erfüllen, sollte wegen des engen sachlichen Zusammenhangs eine entsprechende Meldeverpflichtung geschaffen werden.

Insbesondere zur Einschätzung der Notwendigkeit angemessener Maßnahmen des Risikomanagements auf Bundesebene sollte die Möglichkeit für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschaffen werden, unter Mitwirkung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei länderübergreifenden Überwachungssachverhalten zeitnah ein Lagebild auf der Grundlage der dann von den Ländern zu übermittelnden Informationen zu erstellen.

Darüber hinaus sind die Straf- und Bußgeldvorschriften insbesondere an geändertes Gemeinschaftsrecht anzupassen.

B. Lösung

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen Vorschriften, um die vorgenannte Zielsetzung zu erreichen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/8100 14.02.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12315 18.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
16/13079 19.05.2009 Unterrichtung durch den Bundesrat
16/13210 27.05.2009 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze