Hier ist das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/3437)
AnzeigeA. Ziel
Ab 1. Januar 2007 kann Investitionszulage nur auf der Grundlage der genehmigten Fördergebietskarte 2007 bis 2013 gewährt werden. Darüber hinaus müssen Beihilfeprogramme ab 2007 die Voraussetzungen einer Freistellungsverordnung der Europäischen Kommission erfüllen. Das InvZulG 2007 vom 15. Juli 2006 muss nunmehr an diese geänderten europarechtlichen Vorschriften angepasst werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum InvZulG 2007 hat die Europäische Kommission weitere Forderungen zur Anpassung des Gesetzestextes an geltendes und zukünftig geltendes Europäisches Recht gestellt.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz erfolgt die Umsetzung der europarechtlich erforderlichen Maßnahmen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/3437 | 16.11.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3651 | 29.11.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
16/3643 | 29.11.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/3647 | 29.11.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):