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Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Vom 21.12.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 66 vom 30.12.2006.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/3437)

A. Ziel

Ab 1. Januar 2007 kann Investitionszulage nur auf der Grundlage der genehmigten Fördergebietskarte 2007 bis 2013 gewährt werden. Darüber hinaus müssen Beihilfeprogramme ab 2007 die Voraussetzungen einer Freistellungsverordnung der Europäischen Kommission erfüllen. Das InvZulG 2007 vom 15. Juli 2006 muss nunmehr an diese geänderten europarechtlichen Vorschriften angepasst werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum InvZulG 2007 hat die Europäische Kommission weitere Forderungen zur Anpassung des Gesetzestextes an geltendes und zukünftig geltendes Europäisches Recht gestellt.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz erfolgt die Umsetzung der europarechtlich erforderlichen Maßnahmen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/3437 16.11.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/3651 29.11.2006 Unterrichtung durch die Bundesregierung
16/3643 29.11.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
16/3647 29.11.2006 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze