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Gesetz zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Vom 25.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 37 vom 2.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12063)

A. Ziel

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kinderschutzübereinkommen) hat das Ziel, den grenzüberschreitenden Schutz von Kindern zu verbessern. Das Übereinkommen fällt zum Teil in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. Deutschland hat das Übereinkommen gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft am 1. April 2003 gezeichnet. Am 5. Juni 2008 hat der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigt, das Übereinkommen im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (ABl. L 151 vom 11. Juni 2008, S. 36). Die Ratifikation soll nach Möglichkeit bis zum 5. Juni 2010 erfolgen. Zur Umsetzung in das deutsche Rechtssystem bedürfen die Bestimmungen des Übereinkommens ergänzender nationaler Vorschriften.

B. Lösung

Der Entwurf stellt die erforderlichen Ausführungsvorschriften zu dem Haager Kinderschutzübereinkommen in das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz ein. Zeitgleich mit diesem Entwurf wird der Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Übereinkommen vorgelegt.

Die Aufgaben der nach dem Übereinkommen neu einzurichtenden Zentralen Behörde werden dem Bundesamt für Justiz übertragen. Damit folgt der Entwurf insbesondere dem Vorbild des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes.

Hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden sollen die im Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz vorgesehenen Verfahrensvorschriften auch für das Haager Kinderschutzübereinkommen gelten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12063 26.02.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12461 25.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze