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Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes

Vom 22.4.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 16 vom 30.4.2008.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7827)

A. Ziel

1. Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 (ABl. EU Nr. L 368, S. 74) enthält die Regelung, dass die Mitgliedstaaten für bestimmte flächen- bzw. tierbezogene Maßnahmen der 2. Säule das in der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorgesehene Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) anwenden.

Dies macht eine nationale Konkretisierung und Umsetzung der sich aus dem EG-Recht ergebenen Verpflichtungen durch ein Bundesgesetz erforderlich. Dies gilt erstens für die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, durch geeignete Verfahren den Austausch antragsteller- bzw. flächen-/tierrelevanter Daten sicherzustellen, damit für Betriebe, die dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem unterliegen, unzulässige Doppelförderungen ausgeschlossen werden, zweitens ist der Datenaustausch und -abgleich zwischen Fachüberwachungsbehörden und Prämienbehörden der 1. und 2. Säule zu regeln. Daher ist das InVeKoS-Daten-Gesetz entsprechend anzupassen.

2. Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-VO) sind die Zahlungen für bestimmte, insbesondere flächenbezogene Maßnahmen der

2. Säule ­ ebenso wie die Direktzahlungen der 1. Säule ­ unmittelbar an die verbindlichen Anforderungen der Artikel 4 und 5 und der Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (anderweitige Verpflichtungen/Cross Compliance) geknüpft.

Konkret betroffen sind hiervon die Maßnahmen gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffern i bis v sowie Buchstabe b Ziffer i, iv und v (insbesondere Ausgleichszulage, Agrarumwelt- und Natura 2000-Maßnahmen, Waldumweltmaßnahmen).

Daher ist es notwendig, auch das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz, das derzeit nur die entsprechende Konkretisierung für die Direktzahlungen der

1. Säule enthält, zu diesem Zwecke anzupassen.

B. Lösung

Erlass des vorliegenden Gesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/7827 22.01.2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/8223 20.02.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze