Hier ist das Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7827)
AnzeigeA. Ziel
1. Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 (ABl. EU Nr. L 368, S. 74) enthält die Regelung, dass die Mitgliedstaaten für bestimmte flächen- bzw. tierbezogene Maßnahmen der 2. Säule das in der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorgesehene Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) anwenden.
Dies macht eine nationale Konkretisierung und Umsetzung der sich aus dem EG-Recht ergebenen Verpflichtungen durch ein Bundesgesetz erforderlich. Dies gilt erstens für die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, durch geeignete Verfahren den Austausch antragsteller- bzw. flächen-/tierrelevanter Daten sicherzustellen, damit für Betriebe, die dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem unterliegen, unzulässige Doppelförderungen ausgeschlossen werden, zweitens ist der Datenaustausch und -abgleich zwischen Fachüberwachungsbehörden und Prämienbehörden der 1. und 2. Säule zu regeln. Daher ist das InVeKoS-Daten-Gesetz entsprechend anzupassen.
2. Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ELER-VO) sind die Zahlungen für bestimmte, insbesondere flächenbezogene Maßnahmen der
2. Säule ebenso wie die Direktzahlungen der 1. Säule unmittelbar an die verbindlichen Anforderungen der Artikel 4 und 5 und der Anhänge III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (anderweitige Verpflichtungen/Cross Compliance) geknüpft.
Konkret betroffen sind hiervon die Maßnahmen gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffern i bis v sowie Buchstabe b Ziffer i, iv und v (insbesondere Ausgleichszulage, Agrarumwelt- und Natura 2000-Maßnahmen, Waldumweltmaßnahmen).
Daher ist es notwendig, auch das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz, das derzeit nur die entsprechende Konkretisierung für die Direktzahlungen der
1. Säule enthält, zu diesem Zwecke anzupassen.
B. Lösung
Erlass des vorliegenden Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7827 | 22.01.2008 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/8223 | 20.02.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):