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Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes

Vom 24.6.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 26 vom 30.6.2008.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9058)

A. Ziel

Durch Artikel 3 des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes wurde das Heimkehrerentschädigungsgesetz erlassen. Gesetzlich vorgesehener Termin für dessen Inkrafttreten ist gemäß Artikel 5 Satz 2 des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes der 1. Januar 2009. Angesichts des hohen Alters des begünstigten Personenkreises wird dieser Termin der persönlichen Situation der Antragsberechtigten nicht gerecht.

B. Lösung

Der Termin für das Inkrafttreten des Heimkehrerentschädigungsgesetzes wird vom 1. Januar 2009 auf den 1. Juli 2008 vorgezogen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/9058 06.05.2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/9318 28.05.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
16/9348 28.05.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze