Hier ist das Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9058)
AnzeigeA. Ziel
Durch Artikel 3 des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes wurde das Heimkehrerentschädigungsgesetz erlassen. Gesetzlich vorgesehener Termin für dessen Inkrafttreten ist gemäß Artikel 5 Satz 2 des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes der 1. Januar 2009. Angesichts des hohen Alters des begünstigten Personenkreises wird dieser Termin der persönlichen Situation der Antragsberechtigten nicht gerecht.
B. Lösung
Der Termin für das Inkrafttreten des Heimkehrerentschädigungsgesetzes wird vom 1. Januar 2009 auf den 1. Juli 2008 vorgezogen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/9058 | 06.05.2008 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/9318 | 28.05.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
16/9348 | 28.05.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):