Hier ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13105)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Luftverkehrsverwaltung einschließlich der deutschen Beteiligung an der Herstellung eines einheitlichen europäischen Luftraums geschaffen und die Wahrnehmung von Aufgaben der Flugsicherung auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen ermöglicht werden.
B. Lösung
Die Neuausrichtung der Flugsicherung erfordert eine Änderung von Artikel 87d des Grundgesetzes (GG). Die bisher umfassend hoheitliche Luftverkehrsverwaltung wird für abweichende Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschaft (EG) geöffnet, wie sie sich insbesondere im Bereich der Flugsicherung aus dem System der Single-European-Sky-(SES-)Verordnungen ergeben. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Aufgaben der Flugsicherung durch nach EG-Recht zugelassene ausländische Flugsicherungsorganisationen eröffnet. Die nähere Ausgestaltung der Luftverkehrsverwaltung anhand der Vorgaben des Europäischen Rechts und der Tätigkeit ausländischer Flugsicherungsorganisationen wird einer bundesgesetzlichen Regelung vorbehalten.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/13105 | 22.05.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/13217 | 27.05.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):