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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d)

Vom 29.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 48 vom 31.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13105)

A. Ziel

Mit dem Gesetz sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Luftverkehrsverwaltung einschließlich der deutschen Beteiligung an der Herstellung eines einheitlichen europäischen Luftraums geschaffen und die Wahrnehmung von Aufgaben der Flugsicherung auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen ermöglicht werden.

B. Lösung

Die Neuausrichtung der Flugsicherung erfordert eine Änderung von Artikel 87d des Grundgesetzes (GG). Die bisher umfassend hoheitliche Luftverkehrsverwaltung wird für abweichende Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschaft (EG) geöffnet, wie sie sich insbesondere im Bereich der Flugsicherung aus dem System der Single-European-Sky-(SES-)Verordnungen ergeben. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Aufgaben der Flugsicherung durch nach EG-Recht zugelassene ausländische Flugsicherungsorganisationen eröffnet. Die nähere Ausgestaltung der Luftverkehrsverwaltung anhand der Vorgaben des Europäischen Rechts und der Tätigkeit ausländischer Flugsicherungsorganisationen wird einer bundesgesetzlichen Regelung vorbehalten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/13105 22.05.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/13217 27.05.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze