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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45d)

Vom 17.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 43 vom 22.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45d) im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12412)

A. Ziel

Die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit ist wegen des notwendigen Schutzes der betroffenen Sachmaterie auf besondere Geheimhaltung angewiesen (vgl. BVerfGE 70, 324, 358 ff.). Deshalb ist sie auf Bundesebene bereits seit über 30 Jahren durch einfaches Gesetz primär dem eigens dafür geschaffenen und geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium zugewiesen, das im Laufe der Zeit mit immer mehr Sachaufklärungsbefugnissen ausgestattet wurde.

Die besonderen Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden nun durch die zeitgleich mit dem vorliegenden Entwurf als Bundestagsdrucksache 16/... eingebrachte konstitutive Neufassung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes ­ Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) ­ noch einmal erweitert.

Ziel der Grundgesetzänderung sind die Stärkung und verfahrensmäßige Absicherung des parlamentarischen Rechts auf Kontrolle der Bundesregierung hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes durch die ausdrückliche Verankerung des Parlamentarischen Kontrollgremiums in der Verfassung. Damit soll der herausragenden Bedeutung der parlamentarischen Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit, vor allem auch zur Wahrung der Freiheitsrechte der Bürger, Rechnung getragen werden.

Beabsichtigt ist weiter, die Stellung des Gremiums im Hinblick auf seine im PKGrG verankerten Informationsansprüche gegenüber der Bundesregierung zu stärken, um der in der Vergangenheit durch das Gremium vereinzelt festgestellten Zurückhaltung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer aktiven Informationsverpflichtungen gegenüber dem Gremium zu begegnen. Schließlich sollen der weitere Ausbau der Selbstinformationsrechte des Gremiums im PKGrG verfassungsrechtlich gestützt und die Geltendmachung eigener Rechte des Gremiums gegenüber der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht werden.

B. Lösung

Verankerung des Parlamentarischen Kontrollgremiums in der Verfassung durch Einfügung eines neuen Artikels 45d in das Grundgesetz.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12412 24.03.2009 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Dr. Hans-Peter Uhl, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Thomas Oppermann, Joachim Stünker, Fritz Rudolf Körper, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
16/13220 27.05.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
16/13234 27.05.2009 Änderungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze