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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16)

Vom 29.11.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 52 vom 1.12.2000.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16) im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2668)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf will die verfassungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Deutschland auch Deutsche internationalen Gerichtshöfen überstellen kann. Zugleich will er auf Grund der zunehmenden Integration der Mitgliedstaaten der Europäischen Union das verfassungsrechtliche Verbot der Auslieferung Deutscher im Hinblick auf diese Staaten aufheben.

B. Lösung

Durch eine Ergänzung des Artikels 16 Abs. 2 GG wird es dem Gesetzgeber ermöglicht, für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof eine von dem Grundsatz des Auslieferungsverbots abweichende Regelung zu treffen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2668 10.2.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4419 25.10.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze