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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes

Vom 11.7.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 32 vom 16.7.2012.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/9392)

A. Ziel

Für Vereinigungen, die im Wahlverfahren nicht als wahlvorschlagsberechtigte Partei anerkannt wurden, ist Rechtsschutz erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren vorgesehen.

B. Lösung

Eröffnung einer Beschwerdemöglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht, um den Status als wahlvorschlagsberechtigte Partei vor der Wahl klären zu können.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/9392 24.04.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/9733 23.05.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze