Hier ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/9392)
AnzeigeA. Ziel
Für Vereinigungen, die im Wahlverfahren nicht als wahlvorschlagsberechtigte Partei anerkannt wurden, ist Rechtsschutz erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren vorgesehen.
B. Lösung
Eröffnung einer Beschwerdemöglichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht, um den Status als wahlvorschlagsberechtigte Partei vor der Wahl klären zu können.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/9392 | 24.04.2012 | Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
17/9733 | 23.05.2012 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):