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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege

Vom 7.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 56 vom 10.12.2008.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10570)

A. Ziel

Die Möglichkeit der großen Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern, in geeigneten Fällen in reduzierter Besetzung mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln (Besetzungsreduktion), zuletzt verlängert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416), läuft am 31. Dezember 2008 aus.

B. Lösung

Die Geltungsdauer der entsprechenden Bestimmungen im Gerichtsverfassungsgesetz und im Jugendgerichtsgesetz wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. In dieser Zeit sollen rechtstatsächliche Erkenntnisse erhoben und die bisherige Anwendungspraxis umfassend evaluiert werden, um gestützt auf diese Erkenntnisse eine endgültige Entscheidung treffen zu können.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10570 14.10.2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/10893 12.11.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze