Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10570)
AnzeigeA. Ziel
Die Möglichkeit der großen Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern, in geeigneten Fällen in reduzierter Besetzung mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln (Besetzungsreduktion), zuletzt verlängert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3416), läuft am 31. Dezember 2008 aus.
B. Lösung
Die Geltungsdauer der entsprechenden Bestimmungen im Gerichtsverfassungsgesetz und im Jugendgerichtsgesetz wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. In dieser Zeit sollen rechtstatsächliche Erkenntnisse erhoben und die bisherige Anwendungspraxis umfassend evaluiert werden, um gestützt auf diese Erkenntnisse eine endgültige Entscheidung treffen zu können.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10570 | 14.10.2008 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/10893 | 12.11.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):