Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3673)
AnzeigeA. Ziel
Seit der Verkündung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, mit dem das Sozialhilferecht als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingeordnet wird und das bis auf wenige Ausnahmen zum
1. Januar 2005 in Kraft tritt, hat sich zu zwei Vorschriften ein Änderungsbedarf ergeben. Der Änderungsbedarf zur erstmaligen Festsetzung der Regelsätze durch die Länder (§ 28 Abs. 2 SGB XII) ist Folge der Entscheidung im Rahmen des Vermittlungsausschusses, das Inkrafttreten des Gesetzes in Angleichung an das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um sechs Monate auf den 1. Januar 2005 zu verschieben. Der Änderungsbedarf zum notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen (§ 35 Abs. 1 SGB XII) greift die zwischenzeitlich entstandenen Bedenken der Praxis auf.
B. Lösung
Änderung der §§ 28 und 35 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich notwendiger Folgeänderungen, mit denen den Bedenken der Praxis Rechnung getragen wird.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/3673 | 3.9.2004 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/3977 | 20.10.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung |