Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/8234)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG), das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sind aus Gründen der Rechtsklarheit für die jeweiligen Kostenvorschriften anzupassen. Mit diesem Änderungsgesetz kommt die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofes nach, die Rechtsgrundlagen zur Gebührenerhebung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu vereinheitlichen.
Des Weiteren wird klargestellt, dass die Regelungen für Vorverfahren nach § 18 EMVG auch für Telekommunikationsendgeräte und -anlagen gelten sollen. Zusätzlich werden Korrekturen bzw. Erweiterungen vorgenommen, die die Möglichkeit vorsehen, im Widerspruchsverfahren nach dem FTEG Gebühren zu erheben. Durch die Änderung wird die Bundesnetzagentur verpflichtet, bei der Kalkulation von gebührenpflichtigen Amtshandlungen bzw. öffentlichen Leistungen die zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten zu berücksichtigen.
B. Lösung
Erlass des vorliegenden Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/8234 | 21.12.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/8468 | 25.01.2012 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):