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Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13926)
AnzeigeA. Ziel
In seinem Urteil vom 30. Juni 2009 (2 BvE 2/08; 2 BvE 5/08; 2 BvR 1010/08; 2 BvR 1022/08; 2 BvR 1259/08; 2 BvR 182/09) stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Begleitgesetz, Bundestagsdrucksache 16/8489) die Funktion hat, die verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligungsrechte der gesetzgebenden Körperschaften am europäischen Integrationsprozess im nationalen Recht auf der Ebene des einfachen Gesetzes abzubilden und zu konkretisieren. Hierzu sei die Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union (BBV) weder ihrer nicht eindeutigen Rechtsnatur noch ihrem Inhalt nach ausreichend. Bundestag und Bundesrat müssten daher die Gelegenheit haben, nach Maßgabe der Gründe der Entscheidung erneut über Verfahren und Formen ihrer Beteiligung zu entscheiden.
B. Lösung
Die Regelungen der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung von § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (Bund-Länder-Vereinbarung, BLV) werden in ihrer an den Vertrag von Lissabon angepassten Fassung vom 12. Juni 2008 in das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) als Anlage zu § 9 überführt. Als Anlage sind die Regelungen der BLV Teil des Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/13926 | 21.08.2009 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP |
16/13987 | 04.09.2009 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union |
16/13996 | 08.09.2009 | Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union |
16/14163 | 26.10.2009 | Unterrichtung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):