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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Vom 15.1.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 2 vom 21.1.1999.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/30)

A. Ziel

Parlamentarische Staatssekretäre müssen nach geltendem Recht Mitglied des Bundestages sein. Im Einzelfall kann es im Bundeskanzleramt im Hinblick auf die Aufgabenstellung erforderlich werden, von dieser Regel eine Ausnahme zuzulassen. Das soll mit der vorgeschlagenen Änderung ermöglicht werden.

B. Lösung

Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre durch Zulassung von entsprechenden Ausnahmen in § 1.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/30 11.11.1998 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/150 4.12.1998 Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze