Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/30)
AnzeigeA. Ziel
Parlamentarische Staatssekretäre müssen nach geltendem Recht Mitglied des Bundestages sein. Im Einzelfall kann es im Bundeskanzleramt im Hinblick auf die Aufgabenstellung erforderlich werden, von dieser Regel eine Ausnahme zuzulassen. Das soll mit der vorgeschlagenen Änderung ermöglicht werden.
B. Lösung
Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre durch Zulassung von entsprechenden Ausnahmen in § 1.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/30 | 11.11.1998 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/150 | 4.12.1998 | Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):