![]() |
Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1663)
AnzeigeA. Ziel
§ 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLEG) sieht vor, dass der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft den Präsidenten und den Vizepräsidenten der BLE zur Ernennung vorschlägt. Dies ist in ein Anhörungsrecht bei der Ernennung zu ändern.
Des Weiteren soll in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 eine Bezugnahme auf EG-Recht aktualisiert und die dort geregelte Kreditermächtigung an das geänderte Gemeinschaftsrecht angepasst werden.
B. Lösung
Erlass des vorliegenden Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/1663 | 9.10.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1966 | 10.11.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
15/2306 | 6.1.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/2503 | 13.2.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/2506 | 13.2.2004 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):