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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung

Vom 3.7.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 28 vom 11.7.2008.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8308)

A. Ziel

Im Bereich des gesetzlichen Messwesens stellt das aus historischen Gründen neben dem Gesetz über Einheiten im Messwesen existierende Zeitgesetz eine atypische Sonderregel dar, da auch die Sekunde eine der sieben SI-Basiseinheiten ist. Zudem liegen die Zuständigkeiten für das Gesetz über Einheiten im Messwesen bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und für das Zeitgesetz beim Bundesministerium des Innern (BMI), obwohl das BMWi die Fachaufsicht über die in beiden Bereichen tätige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) innehat. Ferner sind die Zuständigkeiten der PTB verstreut geregelt: einerseits im Gesetz über Einheiten im Messwesen, andererseits im Zeitgesetz und im Eichgesetz. Sie sind noch dazu als unvollständig bzw. in Widerspruch zur tatsächlichen Praxis anzusehen, da z. B. die Weitergabe der dargestellten Einheiten an Dritte und die Förderung des Wissens- und Technologietransfers im Gesetz keine Erwähnung finden. Das Gesetz hat daher einerseits die Konsolidierung und die Konzentration der Regeln und Zuständigkeiten im Bereich der Grundlagen des gesetzlichen Messwesens zum Ziel und dient der Deregulierung. Zum anderen soll es die Bedeutung der PTB für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft verdeutlichen und ihre Zuständigkeiten präzisieren.

B. Lösung

Es werden das Gesetz über Einheiten im Messwesen und das Zeitgesetz im bisherigen Gesetz über Einheiten im Messwesen (künftig: Einheiten- und Zeitgesetz) ohne materielle Änderungen zusammengeführt. Dies führt auch zur pragmatischen Konzentration der Zuständigkeiten nunmehr insgesamt beim BMWi. Zugleich werden wesentliche Vorschriften betreffend Organisation und Aufgabenbereich der PTB vom Eichgesetz in das neue Einheiten- und Zeitgesetz verlagert, das die Basis ihrer Tätigkeiten bildet. Der Aufgabenkatalog der PTB wird insbesondere um die Weitergabe der verwahrten Einheiten an Dritte sowie um die Förderung des Wissens- und Technologietransfers ergänzt. Die Sommerzeitverordnung und die Einheitenverordnung werden per Gesetz angepasst. Ferner werden im Eichgesetz einige redaktionelle Berichtigungen vorgenommen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/8308 28.02.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/8610 14.03.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze