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Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes

Vom 17.6.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 26 vom 25.6.2003.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/510)

A. Ziel

Der Gemeindeanteil am Aufkommen der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie aus dem Zinsabschlag wird von jedem Land gemäß Artikel 106 Abs. 5 Grundgesetz nach einem durch Bundesgesetz geregelten Verteilungsmaßstab auf die einzelnen Gemeinden seines Gebietes aufgeteilt. Bei der Ermittlung der Verteilungsschlüssel werden die Einkommensteuerbeträge berücksichtigt, die auf zu versteuernde Einkommen bis zu bestimmten Höchstbeträgen entfallen. Diese Höchstbeträge werden bei jeder Umstellung der Verteilung auf aktuelle statistische Daten ­ hier auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 ­ auf der Grundlage von Modellrechnungen darauf überprüft, ob sie anzupassen sind.

Zur Umstellung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf eine endgültige Regelung sind umfangreiche Modellrechnungen sowie deren sorgfältige Prüfung und Bewertung durch Bund, Länder und Kommunen erforderlich. Diese Modellrechnungen haben sich verzögert, sodass ein Inkrafttreten der neuen Schlüssel zum 1. Januar 2003 (wie bisher im Gemeindefinanzreformgesetz vorgesehen) nicht möglich ist.

B. Lösung

Die Ergebnisse der Modellrechnungen zu den Höchstbeträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zeigen, dass mit der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1998 eine Anpassung der Höchstbeträge in den alten Ländern von 25 000/ 50 000 Euro auf 30 000/60 000 Euro und in den neuen Ländern von 20 000/ 40 000 Euro auf 25 000/50 000 Euro geboten ist.

Das Inkrafttreten der neuen Schlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2004 verschoben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/510 26.2.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/835 9.4.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
15/836 9.4.2003 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze