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Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze

Vom 6.9.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 57 vom 13.9.2005.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5565)

A. Ziel

Für die Umstellung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer auf einen endgültigen, fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen Schlüssel wird die Wahl neuer Schlüsselmerkmale erforderlich. Die damit verbundenen Verteilungswirkungen auf Gemeindeebene und über Ländergrenzen hinweg machen eine sorgfältige Vorbereitung der Umstellung notwendig und erfordern einen breiten Konsens mit Ländern und Kommunen. Insbesondere wegen der Ergebnisse erster überschlägiger Abschätzungen scheint dies zurzeit kaum möglich zu sein.

Zur Vorbereitung der Umstellung auf den endgültigen Verteilungsschlüssel wird das Statistische Bundesamt Modellrechnungen auch mit Daten aus der Beschäftigten- und Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit durchführen. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen reichen für die Übermittlung dieser Daten durch die Bundesagentur für Arbeit an das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder und von diesen an die zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden nicht aus. Auch eine Übermittlung der vollständigen Tabellensätze vom Statistischen Bundesamt an die kommunalen Spitzenverbände ist auf Grund der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Daher ist eine uneingeschränkte und vollständige Übermittlung der benötigten Daten sicherzustellen.

B. Lösung

Definition von in Frage kommenden Merkmalen für den endgültigen Verteilungsschlüssel und Verlängerung der Geltungsdauer des derzeitigen Schlüssels. Die vorgesehenen Anpassungen im Gemeindefinanzreformgesetz und im Dritten Buch Sozialgesetzbuch sollen unter Wahrung der Belange des Datenschutzes und des Statistikgeheimnisses die uneingeschränkte und vollständige Übermittlung der erforderlichen Daten von der Bundesagentur für Arbeit an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und von diesen an die zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden sowie vom Statistischen Bundesamt an die kommunalen Spitzenverbände sicherstellen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/5565 31.5.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/5704 15.6.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze