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Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes und des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Vom 21.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 38 vom 26.7.2004.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes und des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3170)

A. Ziel

Zum Zweck der Futtermittelrechtsharmonisierung hat die Europäische Gemeinschaft weitere Richtlinien erlassen, die in nationales Recht umzusetzen sind. Die in innerstaatliches Recht zu übernehmenden Bestimmungen dieser EG-Rechtsakte betreffen insbesondere Begriffsbestimmungen, die Festlegung von gemeinschaftsweit gültigen Grundregeln für das Verfahren der amtlichen Futtermittelkontrolle sowie weitere Regelungen des Umgangs mit unerwünschten Stoffen in Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen einschließlich Maßnahmen zu einer vorbeugenden Verringerung des Vorkommens dieser Stoffe.

Ferner werden Änderungen und Ergänzungen auf Grund von Erfahrungen bei der Anwendung des Futtermittelgesetzes vorgenommen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Ausweitung von Anzeige- und Buchführungspflichten und die Ermöglichung der Nutzung von Daten aus der Agrarverwaltung zu Zwecken der amtlichen Futtermittelüberwachung.

B. Lösung

Das vorliegende Gesetz enthält die notwendigen Vorschriften, um das vorgenannte Ziel zu erreichen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3170 21.5.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3342 16.6.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze