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Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung

Vom 4.11.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 57 vom 9.11.2004.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2772)

A. Ziel

Auf Grund der stark gestiegenen Schwarzwildstrecke treten zunehmend organisatorische Probleme bei der praktischen Durchführung der Trichinenuntersuchung auf.

Insbesondere während der Sommermonate ist eine Unterbrechung der Kühlung durch den Transport der Tierkörper zur Untersuchungsstelle aus Verbraucherschutzgründen abzulehnen. Die Probenahme mit Kennzeichnung der Wildtierkörper vor Ort in den Wildkammern durch amtliches Personal erfordert einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand.

B. Lösung

Durch Änderung des Fleischhygienegesetzes wird die Möglichkeit eröffnet, dass die zuständige Behörde Jagdausübungsberechtigte in ihrem jeweiligen Jagdbezirk mit der Probenahme bei Wildschweinen beauftragen kann. Durch die Vergabe von amtlichen Wildmarken und entsprechend nummerierten Wildursprungsscheinen wird sichergestellt, dass die Trichinenprobe und das Untersuchungsergebnis dem Wildtierkörper eindeutig zuzuordnen sind. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass bei Wildschweinen auf die Kennzeichnung mit dem amtlichen Stempel "trichinenfrei" verzichtet werden kann. Hierzu ist die Änderung der Fleischhygieneverordnung erforderlich.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2772 24.3.2004 Gesetzentwurf des Bundesrates
15/3735 22.9.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze