Hier ist das Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2772)
AnzeigeA. Ziel
Auf Grund der stark gestiegenen Schwarzwildstrecke treten zunehmend organisatorische Probleme bei der praktischen Durchführung der Trichinenuntersuchung auf.
Insbesondere während der Sommermonate ist eine Unterbrechung der Kühlung durch den Transport der Tierkörper zur Untersuchungsstelle aus Verbraucherschutzgründen abzulehnen. Die Probenahme mit Kennzeichnung der Wildtierkörper vor Ort in den Wildkammern durch amtliches Personal erfordert einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand.
B. Lösung
Durch Änderung des Fleischhygienegesetzes wird die Möglichkeit eröffnet, dass die zuständige Behörde Jagdausübungsberechtigte in ihrem jeweiligen Jagdbezirk mit der Probenahme bei Wildschweinen beauftragen kann. Durch die Vergabe von amtlichen Wildmarken und entsprechend nummerierten Wildursprungsscheinen wird sichergestellt, dass die Trichinenprobe und das Untersuchungsergebnis dem Wildtierkörper eindeutig zuzuordnen sind. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass bei Wildschweinen auf die Kennzeichnung mit dem amtlichen Stempel "trichinenfrei" verzichtet werden kann. Hierzu ist die Änderung der Fleischhygieneverordnung erforderlich.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2772 | 24.3.2004 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
15/3735 | 22.9.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):