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Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Tierseuchengesetzes

Vom 7.3.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 17 vom 13.3.2002.

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7153)

A. Ziel

Bei der Bewältigung der BSE-Krise in Deutschland hat sich zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise und zur Schaffung der erforderlichen Rechtssicherheit Regelungsbedarf in folgenden Fragen ergeben:

1. Ermöglichung des Widerrufs der EG-Zulassungen von Fleischlieferbetrieben nicht nur bei Mängeln z. B. in der Bausubstanz oder der Ausstattung der Betriebe, sondern auch bei persönlicher Unzuverlässigkeit des Inhabers der Zulassung,

2. Maßnahmen im Schlachtbetrieb nach Feststellung von BSE bei einem geschlachteten Rind und

3. Verbot der Ausfuhr oder des sonstigen Verbringens von Fleisch aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer.

B. Lösung

Änderung des Fleischhygienegesetzes einschließlich der Schaffung der erforderlichen Ermächtigungen zur Änderung der Fleischhygiene-Verordnung und der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7153 17.10.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7467 14.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
14/7941 20.12.2001 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/8094 29.1.2002 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze