Hier ist das Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Tierseuchengesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7153)
AnzeigeA. Ziel
Bei der Bewältigung der BSE-Krise in Deutschland hat sich zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise und zur Schaffung der erforderlichen Rechtssicherheit Regelungsbedarf in folgenden Fragen ergeben:
1. Ermöglichung des Widerrufs der EG-Zulassungen von Fleischlieferbetrieben nicht nur bei Mängeln z. B. in der Bausubstanz oder der Ausstattung der Betriebe, sondern auch bei persönlicher Unzuverlässigkeit des Inhabers der Zulassung,
2. Maßnahmen im Schlachtbetrieb nach Feststellung von BSE bei einem geschlachteten Rind und
3. Verbot der Ausfuhr oder des sonstigen Verbringens von Fleisch aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer.
B. Lösung
Änderung des Fleischhygienegesetzes einschließlich der Schaffung der erforderlichen Ermächtigungen zur Änderung der Fleischhygiene-Verordnung und der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7153 | 17.10.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7467 | 14.11.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
14/7941 | 20.12.2001 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/8094 | 29.1.2002 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):