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Hier ist das Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5215)
AnzeigeA. Ziel
Die EU fordert eine Erfassung des Finanzvermögens der öffentlichen Haushalte. Dies ist in Deutschland bisher nicht möglich.
Die zunehmenden Ausgliederungen von Einrichtungen aus den Kernhaushalten verzerren das Gesamtbild der öffentlichen Haushalte immer stärker. Einheiten, die trotz Ausgliederung aus dem Kernhaushalt weiterhin dem Sektor Staat zuzurechnen sind, müssen nach EU-Recht erfasst werden.
Im kommunalen Bereich vollzieht sich derzeit ein Wandel vom bisherigen kameralistischen zu einem Rechnungswesen auf kaufmännischer Basis. Bisher haben die Kommunen jedoch keine Möglichkeit, Daten aus einem kaufmännischen Rechnungssystem an die statistischen Ämter zu melden.
B. Lösung
Erstmalige Erfassung des Finanzvermögens der öffentlichen Haushalte. Erhalt der Aussagekraft der Finanzstatistiken durch die Erfassung von Einrichtungen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliedert worden sind. Schaffung der Möglichkeit für die Kommunen, auch nach einer Umstellung des kameralistischen auf ein kaufmännisches Rechnungswesen, die Lieferverpflichtungen direkt aus diesem Rechnungswesen zu bedienen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5215 | 7.4.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5366 | 20.4.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):