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Gesetz zur Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Vom 1.9.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 63 vom 5.9.2002.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8447)

A. Ziel

Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz vom 30. August 1994 schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung von Betreibermodellen im Bundesfernstraßenbau: Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung bestimmter Bundesfernstraßenprojekte können danach auf Private übertragen werden. Der Private erhält zur Refinanzierung das Recht zur Mautgebührenerhebung. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden für zwei Projekte Konzessionsverträge abgeschlossen, einige weitere Betreibermodelle zeichnen sich konkret ab. Die bei den Projekten gemachten Erfahrungen haben Schwierigkeiten bei der Realisierung von Betreibermodellen aufgezeigt, weil das bisherige Gesetz in einigen zentralen Bereichen operationelle Defizite aufweist. Das Änderungsgesetz soll diese Schwierigkeiten beseitigen und im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ein höheres Maß an (Rechts-)Sicherheit für alle Betroffenen herstellen (Nutzer, Konzessionsnehmer, Konzessionsgeber) und zugleich einen Anreiz zu vermehrtem Einsatz privaten Kapitals bei der Schaffung öffentlicher Infrastruktur schaffen.

B. Lösung

Das Änderungsgesetz beschränkt sich auf sachdienliche, betriebswirtschaftlich und rechtlich erforderliche Konkretisierungen und Ergänzungen zur Erhebung und Entrichtung der Mautgebühr für die privat finanzierten Streckenabschnitte. Grundlegende strukturelle Änderungen beinhaltet es nicht. Vor allem durch Konkretisierungen im Bereich der Beleihung und der Refinanzierung wird ein höheres Maß an Rechts- und Investitionssicherheit geschaffen. Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Durchführung der Mautgebührenerhebung durch den Privaten (z. B. Zugriff auf Halterdaten, Datenschutz, Kontrolle der Mautgebührenentrichtung, Ordnungswidrigkeiten, verkehrliche Anordnungen) beseitigen operationelle Schwierigkeiten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8447 6.3.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/9066 15.5.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze