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Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes

Vom 7.6.2012, verkündet in BGBl I Jahrgang 2012 Nr. 26 vom 14.6.2012.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/8728)

A. Ziel

Mit dem Gesetz soll der Beschluss 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/ JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (ABl. L 138 vom 4.6.2009, S. 14) in nationales Recht umgesetzt werden.

Zudem soll eine Umsetzung des Beschlusses 2008/976/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 über das Europäische Justizielle Netz (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 130) erfolgen.

B. Lösung

Der Beschluss 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität soll durch Änderungen im Eurojust-Gesetz umgesetzt werden.

Im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Beschlusses 2008/976/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 über das Europäische Justizielle Netz soll eine klarstellende Regelung in das Eurojust-Gesetz aufgenommen werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/8728 24.02.2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/9434 25.04.2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze