Hier ist das Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12851)
AnzeigeA. Ziel
Nach geltender Rechtslage erhält die Land- und Forstwirtschaft rd. 21,5 ct/Liter Energiesteuervergütung für Gasöl, das in landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird. Dabei ist ab dem Jahr 2005 je Betrieb und Kalenderjahr ein Selbstbehalt von 350 vorgegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld ermöglicht werden, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten.
B. Lösung
Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Öffnung des Energiesteuergesetzes, die es den Ländern ermöglicht, den Land- und Forstwirten einen dem Selbstbehalt entsprechenden Betrag zu zahlen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12851 | 05.05.2009 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/13416 | 17.06.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/13441 | 17.06.2009 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):