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Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes

Vom 17.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 43 vom 22.7.2009.

Hier ist das Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12851)

A. Ziel

Nach geltender Rechtslage erhält die Land- und Forstwirtschaft rd. 21,5 ct/Liter Energiesteuervergütung für Gasöl, das in landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird. Dabei ist ab dem Jahr 2005 je Betrieb und Kalenderjahr ein Selbstbehalt von 350 vorgegeben. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld ermöglicht werden, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten.

B. Lösung

Ziel des Gesetzentwurfes ist eine Öffnung des Energiesteuergesetzes, die es den Ländern ermöglicht, den Land- und Forstwirten einen dem Selbstbehalt entsprechenden Betrag zu zahlen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12851 05.05.2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/13416 17.06.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
16/13441 17.06.2009 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze